Wichtige Informationen für die Teilnehmer an der staatlichen Fischerprüfung am 13.05. 2017
Die Prüfung findet am 13. Mai 2017 von 10:00–12:00 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Offenburg, Badstraße 20, 77652 Offenburg statt. Die Prüfungsbewerber erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung.
Die Prüfungsgebühr ist zusammen mit der Lehrgangsgebühr zu bezahlen.
Falls erforderlich, ist die Stellung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers Sache des Prüfungsbewerbers. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. (LFV BW) ist, bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Die Kosten für den Dolmetscher hat der Prüfungsteilnehmer zu tragen, sie sind nicht durch die Prüfungsgebühren abgedeckt.
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen, können an der nächsten Prüfung teilnehmen. Die nächste Prüfung findet am 18.11.2017 statt.
Aus organisatorischen Gründen, bitten wir bei beiden Prüfungen darum, sich bereits 45 Minuten vor Prüfungsbeginn in den Prüfungsräumen einzufinden.
Für die Teilnahme an der Prüfung ist der „Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang“ und der Personalausweis, bei Jugendlichen ein entsprechendes Dokument (Schülerausweis o. ä.) mit Lichtbild, vorzulegen.
Die Anmeldung, für Teilnehmer die nicht bestanden haben oder an der Prüfung nicht teilnehmen konnten, hat die Anmeldung direkt beim LFV BW, Goethestraße 9 in 70174 Stuttgart (Tel. 07 11/25294750, Fax 07 11/25294799, E-Mail info@lfvbw.de) zu erfolgen. Die Prüfungsgebühr ist auf das Konto 20279540 (BLZ 664 927 00) bei der Volksbank Kinzigtal zu überweisen. Nach deren Eingang wird die Anmeldung durch den LFV BW bestätigt.
Der Prüfungsteilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung sämtlicher, im Zusammenhang mit der staatlichen Fischerprüfung stehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit dem Schaden eine nicht vorsätzliche Handlung zu Grunde liegt.
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