Wichtige Informationen zur Fischerprüfung 2021

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Wichtige Informationen für die Teilnehmer an der staatlichen Fischerprüfung Mai 2021

 

Die Prüfung findet am 08. Mai 2021 von 10-12 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Offenburg, Badstraße 20, 77652 Offenburg statt. Die Prüfungsbewerber erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung.

Die Prüfungsgebühr ist zusammen mit der Lehrgangsgebühr zu bezahlen.

Falls erforderlich, ist die Stellung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers Sache des Prüfungsbewerbers. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. (LFV BW) ist, bis spätestens vier Wochen vor Prüfungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Die Kosten für den Dolmetscher hat der Prüfungsteilnehmer zu tragen, sie sind nicht durch die Prüfungsgebühren abgedeckt.

Aus organisatorischen Gründen, bitten wir bei beiden Prüfungen darum, sich bereits 45 Minuten vor Prüfungsbeginn in den Prüfungsräumen einzufinden.

Für die Teilnahme an der Prüfung ist der „Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang“ und der Personalausweis, bei Jugendlichen ein entsprechendes Dokument (Schülerausweis o. ä.) mit Lichtbild, vorzulegen.

Die Anmeldung, für Teilnehmer die nicht bestanden haben oder an der Prüfung nicht teilnehmen konnten, hat direkt beim LFV BW, Goethestr. 9 in 70174 Stuttgart (Tel. 0711/252 947-50, Fax 07 11/252 947-99, E-Mail fischerpruefung@lfvbw.de) zu erfolgen. Die Prüfungsgebühr ist auf das Konto bei der BW-Bank, IBAN DE24600501010001229196, BIC: SOLDEST600 zu überweisen. Nach deren Eingang wird die Anmeldung durch den LFV BW bestätigt.

Der Prüfungsteilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung sämtlicher, im Zusammenhang mit der staatlichen Fischerprüfung stehenden Personen-, Sach- und Ver-mögensschäden, soweit dem Schaden eine nicht vorsätzliche Handlung zu Grunde liegt.

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