Tageskarte des AV-Oberwolfach |
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1. Wolfgang Welle Weihermatte 2 77709 Wolfach Tel. 07834/867872 E-Mail: wolfgang-welle@t-online.de Herr/Frau: ………………………………………………………..geb. ………………. PLZ / Ort: ………………………………………………………………………………… hat die Erlaubnis, in der Wolf Tageskarte: am………………………………………………….. zu den geltenden Bedingungen zu fischen. Preis 19.- zzgl. 2,00 Eur Bearbeitungsgebühr. Ausgabestelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Befischung der ,,Wolf “ von der Schützenbrücke bis zur Institutbrücke, siehe Gewüsserkarte keine Seitenbüche, an den Fischtreppen 30m Unter/Oberhalb der Wehranlage. Das Fischereirecht von Baden Württemberg ist zu beachten. – Dieser Erlaubnisschein ist nur in Verbindung mit einem staatlichen Fischerreischein, und einer Kurkarte mit dem Ferienort Gemarkung Oberwolfach gültig. Jeder Angler ist verpflichtet den Fischerreischein und die Kurkarte mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen. Die gesetzlichen Vorschriften sind jederzeit zu beachten. – Den Anweisungen der Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten. – Der Erlaubnisschein berechtigt zum Fischen an der Wolf für den Tag, beginnend in der Morgendämmerung bis zum Einbruch der Nacht (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang). – Jeder Angler ist verpflichtet, das Gewässer sauberzuhalten. Abfälle sind vollständig zu entsorgen. Für eventuelle Flurschäden haftet jeder Verursacher. – Es darf mit einer Handangel mit Einfachhagen, Trockenfliegen, Nassfliegen oder Nymphen gefischt werden, andere Köder sind nicht erlaubt. Es ist nur mit Schonhaken zu fischen. – Es dürfen höchstens 2 Forellen täglich mitgenommen werden Fische unter 30 cm müssen sofort, – Alle gefangenen Fische sind, sobald sie in Besitz genommen wurden, sofort nach dem Fang in die Fangliste mit Länge, (in Zentimeter) Datum, und Uhrzeit mit Kugelschreiber einzutragen. Die Fanglisten sind an den Ausgabenstellen abzugeben, wird die Fangliste nicht Abgegeben erhält der Gastangler in Zukunft keine Tageskarte mehr. Bei Verstoss gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die gesetzlichen Vorschriften ist die ordentliche Kündigung des Erlaubnisscheines ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung kann mündlich erfolgen. Für den Fall wiederholten Verstosses und/oder vorheriger Abmahnung ist bei erneutem Verstoss die ausserordentliche und fristlose Kündigung des Rechtsverhältnisses möglich. Für diesen Fall hat der Angler sofort das Fischen einzustellen und seinen Erlaubnisschein herauszugeben sowie sich vom ,,Gewässer“ zu entfernen.
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